RICHTIGSTELLUNG
In der Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung vom Montag, 19.03.2018, wurde berichtet, dass das Verwaltungsgericht Magdeburg einen vorläufigen Stopp aller Aktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Neubau der Kindertagesstätte an der Burgstraße in Nienburg stehen, ausgesprochen hat. Dem ist bisher nicht so.
Dem Verwaltungsgericht Magdeburg liegt ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Ortschaft Gerbitz vor, auf den die Stadt Nienburg (Saale) eine Erwiderung eingereicht hat. Eine Entscheidung über beide Anträge hat das Verwaltungsgericht Magdeburg noch nicht getroffen. Sie wird frühestens in der nächsten Woche erwartet.
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