Mitteilung des Ordnungsamtes

Trotz mehrfacher Hinweise des Ordnungsamtes der Stadt Nienburg (Saale) sind in der Stadt Nienburg (Saale) und den dazugehörenden Ortsteilen verstärkte Verunreinigungen der Wege durch Hundekot zu verzeichnen.

Tierhalter und Personen, die zur Führung oder Pflege des Tieres beauftragt sind, sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Tiere keine Verunreinigungen auf Straßen und Anlagen insbesondere Gehwege hinterlassen. Sollte es dennoch dazukommen, sind sie zur Beseitigung des Hundekotes verantwortlich. Grundlage hierfür ist der § 4 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Nienburg (Saale).

Wir fordern alle Tierhalter und zur Führung und Pflege der Tiere beauftragten Personen auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Ein Unterlassen stellt hierbei eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 Nr. 12 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Nienburg (Saale) dar.

 

Stadt Nienburg (Saale)

Ordnungsamt

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Veröffentlichung

Stadt Nienburg (Saale)
Do, 07. Februar 2019

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