An alle Hundehalter!

Ausgehend von der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gerbitz möchten wir, die Landwirte und Jäger, alle Hundehalter an die gesetzlichen Bestimmungen erinnern:

In der Brut- und Setzzeit des Wildes dürfen Hunde in der Zeit vom 01. März bis 15. Juli im Wald und in der grünen Landschaft nur an der Leine geführt werden.

Gesetz über Ordnung in Feld und Forst § 14 Abs. 1 Nr. 23 FFOG

Ordnungswidriges Verhalten kann mit einem Bußgeld belegt werden.


gez. G. Pietsch

Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Gerbitz

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Gerbitz
Do, 24. April 2008

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