An alle Hundehalter!
Ausgehend von der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gerbitz möchten wir, die Landwirte und Jäger, alle Hundehalter an die gesetzlichen Bestimmungen erinnern:
In der Brut- und Setzzeit des Wildes dürfen Hunde in der Zeit vom 01. März bis 15. Juli im Wald und in der grünen Landschaft nur an der Leine geführt werden.
Gesetz über Ordnung in Feld und Forst § 14 Abs. 1 Nr. 23 FFOG
Ordnungswidriges Verhalten kann mit einem Bußgeld belegt werden.
gez. G. Pietsch
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Gerbitz
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