Hinweise der Friedhofsverwaltung

Wir möchten darauf hinweisen, dass laut § 16 Abs. 3 der derzeit geltenden Friedhofssatzung eine individuelle Gestaltung an den Gräbern der Gemeinschaftsanlagen nicht möglich ist. Insbesondere bei den Urnengemeinschaftsanlagen mit Namenstafel müssen wir regelmäßig feststellen, dass dort vermehrt Gestecke, Blumentöpfe, Figuren etc. abgestellt und gelegt werden.

 

Aus Kulanz dulden wir es, wenn 1 Blumenstrauß oder ähnliches abgelegt wird. Werden mehrere Sachen an einem Grab abgelegt, wird dies von uns entsorgt!

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Ihre Friedhofsverwaltung

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Veröffentlichung

Di, 02. November 2021

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