Grundsteuerrefom 2022/2025

Ab Juli 2022 werden alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundbesitz vom zuständigen Finanzamt angeschrieben mit der Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung für jedes Grundstück. Diese Erklärung ist nach § 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz in elektronischer Form abzugeben. Zwischen Juli 2022 und Oktober 2022 muss die Erklärung bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Über das kostenlose Elster-Portal soll die Erklärung bearbeitet und abgegeben werden.

Über den Link https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer/ sind Informationen zur Grundsteuerreform zu finden. Unter anderem wird dort eine ELSTER Klick-Anleitung zur Erstellung der Grundsteuererklärung zur Verfügung gestellt.

Fragen richten Sie bitte an das zuständige Finanzamt, welches im Informationsschreiben benannt wird.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 19. Juli 2022

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