Härtefallhilfen für Brennstoffe
Privathaushalte aus Sachsen-Anhalt, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Kohle oder Holzpellets nutzen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, können im Zeitraum 04.05.2023 bis 20.10.2023 die entsprechende Härtefallhilfe des Bundes beantragen. Die Antragstellung soll elektronisch erfolgen, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt kann als zuständige Bewilligungsstelle im Ausnahmefall auch schriftliche Anträge zulassen – sofern Antragsberechtigung vorliegt. Fragen hierzu beantwortet die Investitionsbank.
Links und weitere Informationen
Hotline der Investitionsbank (Bewilligungsstelle): 08005600757
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Pressemitteilung der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 25.04.2023
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