Stadtrat lehnt Entscheidung zur Anpassung der Steuerhebesätze mehrheitlich ab
Tagesordnungspunkte zur Steuerhebesatzung und Differenzierung der Hebesätze für die Grundsteuer B werden in der Sitzung am 5. Mai 2025
von der Tagesordnung genommen
Bereits im November des vergangenen Jahres stand die Satzung über die Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) zur Beratung und Beschlussfassung auf der Tagesordnung der Sitzungen der kommunalen Gremien. Notwendig geworden war dies, weil im Zuge der Grundsteuerreform die bisherigen Messbescheide vom Finanzamt ihre Gültigkeit verloren hatten und damit auch die Satzung über die Steuerhebesätze der Stadt Nienburg (Saale) als Rechtsgrundlage für die Bescheidschreibung zu Beginn des Jahres 2025 wegfiel.
Mit Blick auf den aktuellen Arbeitsstand im eigenen Haus, im höchsten Maße abhängig vom Umfang der vom Finanzamt rückübermittelten Daten (zu dem Zeitpunkt ca. 70 %) und in Anlehnung an die Vorgehensweise des Großteils der Kommunen der Region, die eine aktuell beschlossene Hebesatzsatzung als Arbeitsgrundlage benötigten, entschied die Stadt Nienburg (Saale) abzuwarten, bis sämtliche Arbeitsgrundlagen vom Finanzamt vorliegen. Um, fußend auf eine rechtsgültige Satzung mit vorerst unveränderten Hebesätzen, zunächst handlungsfähig zu bleiben und um dann auf der Grundlage einer verlässlichen Hochrechnung mit dem Ziel, Aufwandsneutralität herzustellen, die Hebesätze bis einschließlich 30.06.2025 anzupassen. So seit November 2024 in den kommunalen Gremien kommuniziert, waren die Mandatsträger bis hin zu den Ortsbürgermeistern (und Ortschaftsräten) sowie den Ortsvorstehern informiert, dass über die Hebesatzsatzung im Jahr 2025 erneut beraten und beschlossen werden muss. Damit die Steuereinnahmen im Jahre 2025 gleich denen des Jahres 2024 bleiben und Mindereinnahmen ausgeschlossen werden können.
Doch dazu ist es nun nicht gekommen. In seiner Sitzung am 5. Mai hat sich der Stadtrat mehrheitlich gegen die Beratung und Beschlussfassung zur Anpassung der Steuerhebesätze positioniert. Beide Tagesordnungspunkte, neben dem über die Steuerhebesatzsatzung auch der Grundsatzbeschluss über die Differenzierung der Hebesätze für Grundsteuer B, wurden auf Antrag von der Tagesordnung genommen. Als Grund hierfür wurde angeführt, dass eine Vorberatung in den dem Stadtrat vorgeschalteten Gremien nicht stattgefunden habe. Dem steht entgegen, dass eine Anhörung der Ortschaftsräte zur Hebesatzsatzung nicht verpflichtend ist. Dennoch wurde, weil im Haupt- und Finanzausschuss ebenfalls wegen fehlender Vorberatung beantragt wurde, die Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung zu streichen, allen Ortschaftsräten die Möglichkeit gegeben, zur geplanten Anpassung der Hebesatzsatzung eine Stimmbotschaft abzugeben. Dies erfolgte nach vorheriger kommunalrechtlicher Prüfung im vereinfachten, schriftlichen Verfahren. Alle Ortschaftsräte erhielten die Unterlagen zugestellt und waren angehalten, ihren Stimmzettel mit Votum an die Stadtverwaltung bis zur Stadtratssitzung am 5. Mai zurückzugeben. Abgestimmt wurde diese Vorgehensweise im Vorfeld mit allen Ortsbürgermeistern, die ihr Einverständnis erklärten. Bemängelt wurde nun seitens der Stadträte, dass ein Diskurs, so wie er üblicherweise im Rahmen einer Ortschaftsratssitzung stattfindet, nicht möglich war.
Welche Konsequenzen erwachsen nun aus der fehlenden Beschlussfassung?
Wie viele Kommunen in Sachsen-Anhalt befindet sich die Stadt Nienburg (Saale) seit Jahren in der Haushaltskonsolidierung. So dürfen nur Aufwendungen entstehen, zu deren Leistung die Stadt Nienburg (Saale) rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Insbesondere die Verwendung von Mitteln im freiwilligen Aufgabenbereich ist strengen Prüfungen unterlegen und Mittelanmeldungen bei der Finanzverwaltung sind unumgänglich. Will heißen, dass die Verwendung finanzieller Mittel vor ihrer Ausgabe zunächst im eigenen Hause beantragt und im Anschluss von der Bürgermeisterin bestätigt werden muss.
Bereits nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, in der eine Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung ebenfalls nicht zustande kam, wurde die Bearbeitung sämtlicher, bisher nicht beschiedener Anträge auf Mittelbereitstellung insbesondere für Leistungen, die im sogenannten freiwilligen Bereich anzusiedeln sind, eingefroren. In Konsequenz dessen hieß das Stopp für saisonbedingt im Frühjahr, d. h. jetzt auszuführende Arbeiten, wie z. B. die zur Vorbereitung des Schwimmbadbetriebes und die der Grünflächenpflege. Betroffen sind darüber hinaus lang herbeigesehnte Straßensanierungsmaßnahmen in den Ortschaften der Einheitsgemeinde.
Auf Eis gelegt bleiben diese Maßnahmen bis ein Beschluss gefasst oder eine Alternative gefunden ist, um die Mindereinnahmen, die nach dem Vorliegen fast aller Daten vom Finanzamt nunmehr auf 150 Tsd. EUR geschätzt werden (im November 2024 mit 300 Tsd. EUR beziffert), gefunden ist. Wobei Ersteres noch umzusetzen aufgrund der zum 30.06.2025 endenden Frist zur Anpassung der Hebesätze nahezu unmöglich ist.
In der Sitzung des Stadtrates am 5. Mai sahen sich einige Stadträte unter Druck gesetzt, gar erpresst. Sollte die Anpassung der Hebesätze keine Zustimmung finden, würde das Schwimmbad in diesem Jahr geschlossen bleiben. Seitens der Verwaltung wurde entgegengesetzt, dass es nicht darum ginge, sich gegenseitig mit Vorwürfen zu überschütten. Vielmehr erinnerte die Bürgermeisterin daran, dass nicht die Stadtverwaltung für die Gesamtfinanzierung verantwortlich zeichnet, sondern der Stadtrat, dem sie selbst auch angehört.
Seitens der Stadtverwaltung wird nun angestrengt nach einer Möglichkeit gesucht, den aus den Mindereinnahmen resultierenden Schaden von der Stadt abzuwenden.
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