Lockdown-Verlängerung bis14.02.2021 Landesregierung beschließt neue Eindämmungsverordnung
Stadt Nienburg (Saale) informiert über Änderungen der Öffnungszeiten
Im Zuge des am 19. Januar 2021 durch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gefassten Beschlusses, den bestehenden Lockdown bis zum 14.02.2021 fortzuführen, setzt die Landesregierung eine neue Landesverordnung zur Eindämmung des Corona-Virus´ in Kraft.
Ministerpräsident Haseloff nennt als Ziel, die Corona-Infektionszahlen im Land bis Mitte Februar so stark zu senken, dass eine Nachverfolgung der Infektionsketten wieder möglich ist. Das konnte zuletzt nicht mehr sichergestellt werden, die Infektionszahlen sanken nur langsam.
Welche Maßnahmen sieht die neue Verordnung vor? Der bisherige Lockdown wird bis zum Ende der Winterferien am 14. Februar verlängert. Schulen und Kitas bleiben, bis auf eine Notbetreuung, geschlossen. Ausnahmen gelten nur für die Prüfungsjahrgänge. Neu ist die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im Handel sowie in Bus und Bahn. Der öffentliche Nahverkehr soll zudem entzerrt werden, damit vor allem in Stoßzeiten weniger Menschen aufeinandertreffen. Bestehen bleiben die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen und die Einschränkungen des Bewegungsradius´ bei einer Inzidenz von über 200.
Ab Montag, 25. Januar 2021, gelten - vorerst bis einschließlich So., 14. Februar 2021, - folgende Regelungen für die Stadtverwaltung Nienburg (Saale):
Beide Rathäuser bleiben geschlossen.
Für dringende Angelegenheiten, die ein persönliches Vorsprechen erfordern, muss ein Termin vereinbart werden.
In beiden Rathäusern besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Das Bürgerbüro wird Sprechzeiten ausschließlich jeweils dienstags und donnerstags abhalten.
Die Zentrale und alle Sachgebiete bleiben zu betriebsüblichen Zeiten mit Ansprechpartnern besetzt, so dass eine Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail, so z. B. zur Terminvereinbarung, möglich ist.
Darüber hinaus wird gebeten, auf Bareinzahlungen in die Stadtkasse zu verzichten. Sollte kontaktloses Zahlen nicht möglich sein, gilt hierfür ebenso die Pflicht zur Terminvereinbarung.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wir wünschen allen Bürger*innen weiterhin viel Gesundheit und Zuversicht.
Ihre Stadtverwaltung Nienburg (Saale)
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