Mitteilung des Ordnungsamtes
Wie bereits mehrfach darauf hingewiesen, sind Tierhalter und Personen, die zur Führung oder Pflege des Tieres beauftragt sind, verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Tiere keine Verunreinigungen auf Straßen und Anlagen, insbesondere Gehwegen, hinterlassen. Sollte es dennoch dazukommen, sind sie dafür verantwortlich, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Grundlage hierfür ist der § 4 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Nienburg (Saale).
Wir fordern alle Tierhalter und zur Führung und Pflege beauftragte Personen auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, da ein Unterlassen hierbei eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 Nr. 12 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Nienburg (Saale) darstellt.
Stadt Nienburg (Saale)
Ordnungsamt
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