Bannerbild
 

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

 

Das Wahlgebiet der Stadt Nienburg (Saale) wird zur Bundestagswahl 2017 wieder in verschiedene Wahlbezirke eingeteilt. Für die Wahllokale dieser Wahlbezirke werden zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Stadtverwaltung setzt bei der Suche nach Wahlhelfern insbesondere auf Freiwillige.

 

Wer kann als Wahlhelferin/Wahlhelfer tätig werden?

Wahlhelfer kann jeder Wahlberechtigte werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Er sollte zuverlässig und gewissenhaft sein und seinen Wohnsitz in der Stadt Nienburg (Saale) haben.

Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge oder stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht Mitglied eines Wahlorgans sein und daher zu keinem Wahlehrenamt berufen werden (§ 9 Abs. 3 Bundeswahlgesetz).

 

Wo kann die Helferin/der Helfer tätig werden?

Der Einsatz erfolgt am Wahlsonntag ab 7 Uhr bis zum Ende der Auszählung. Die Einweisung wird durch den Wahlvorsteher am Wahltag vorgenommen. Es wird versucht, den Einsatzwünschen zu entsprechen. Die Anschriften der Wahllokale erhalten Sie in unserem Wahlamt.

 

Wie lange dauert die Tätigkeit im Wahlvorstand?

Die Tätigkeit beginnt um 7 Uhr (Öffnung der Wahllokale ist um 8 Uhr) und endet nach der Auszählung der Stimmen. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die Auszählung und dauert ca. 2 Stunden. In Absprache mit den anderen Wahlhelfern können selbstverständlich zwischendurch Pausen eingelegt werden.

 

Welche Aufgaben hat die Wahlhelferin bzw. der Wahlhelfer?

Je Wahlvorstand eines Wahllokals werden fünf bis sieben Wahlhelferinnen/Wahlhelfer eingesetzt. Zu den Aufgaben gehört u.a. die Kontrolle, ob die Wahlberechtigten im richtigen Wahllokal sind, die Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale und die Entscheidung über Beschlussfälle. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, alle notwendigen Informationen erhalten die Helferinnen und Helfer durch Schulungen und Informationsmaterial.

 

Wird der Einsatz bezahlt?

Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Wahlhelferinnen/Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,- € im Wahlvorstand bzw. Briefwahlvorstand.

 

Wo kann ich mich anmelden?

Wer Interesse an einem Einsatz als ehrenamtliche(r) Wahlhelferin/ Wahlhelfer hat, sollte sich bitte ab sofort bei der

 

Stadtverwaltung Nienburg (Saale)
Wahlamt
Marktplatz 1
06429 Nienburg (Saale)
Email: Christel.Patz@stadt-nienburg-saale.de

Telefon: 034721/309111
Fax: 034721/309511

 

melden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Nienburg (Saale)
Mi, 01. März 2017

Weitere Meldungen

Ampelregelung in Gerbitz L150/ L64, Nienburger Allee/ Zum Bierberg

Zur Ausführung von Restleistungen und Markierungsarbeiten wird der Kreuzungsbereich Nienburger ...

Pächter/in für den Kioskbetrieb im Freibad Nienburg (Saale) gesucht! (m/w/d)

Für die gastronomische Versorgungseinrichtung des Freibades der Stadt Nienburg (Saale) wird ein/e ...