Bannerbild
 

An alle Hundehalter!

Ausgehend von der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gerbitz möchten wir, die Landwirte und Jäger, alle Hundehalter an die gesetzlichen Bestimmungen erinnern:

In der Brut- und Setzzeit des Wildes dürfen Hunde in der Zeit vom 01. März bis 15. Juli im Wald und in der grünen Landschaft nur an der Leine geführt werden.

Gesetz über Ordnung in Feld und Forst § 14 Abs. 1 Nr. 23 FFOG

Ordnungswidriges Verhalten kann mit einem Bußgeld belegt werden.


gez. G. Pietsch

Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Gerbitz

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Gerbitz
Do, 24. April 2008

Weitere Meldungen

Schließtag des Bürgerbüros am 10.05.2024

Das Bürgerbüro der Stadtverwaltung bleibt am Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen. Vielen Dank im ...

DiscoverEU - Bewerbung bis 30.04.2024 - für 30 #Tage Gratis EU-Zugticket für *18 jährige Jugendliche...