An alle Hundehalter!
Ausgehend von der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gerbitz möchten wir, die Landwirte und Jäger, alle Hundehalter an die gesetzlichen Bestimmungen erinnern:
In der Brut- und Setzzeit des Wildes dürfen Hunde in der Zeit vom 01. März bis 15. Juli im Wald und in der grünen Landschaft nur an der Leine geführt werden.
Gesetz über Ordnung in Feld und Forst § 14 Abs. 1 Nr. 23 FFOG
Ordnungswidriges Verhalten kann mit einem Bußgeld belegt werden.
gez. G. Pietsch
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Gerbitz
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Di,
31. Januar 2023
Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt sucht Teilnehmende für eine freiwillige ...