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Corona-Krise wirkt sich auf politische Rats- und Gremienarbeit aus

Beteiligung der Ortschaftsräte im vereinfachten, schriftlichen Verfahren vorgesehen

 

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Befreiung von verschiedenen Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) erteilt.

 

Insbesondere betrifft dies Regelungen zur Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen, sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen, Öffentlichkeit von Sitzungen, Einberufung der Vertretung und ihrer Ausschüsse, Beschlussfähigkeit und offenen Abstimmung.


Grundsätzlich können nach § 1 Abs. 2 S. 3 der Zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 24. März 2020 Sitzungen des Stadtrates, seiner Ausschüsse und des Ortschaftsrates stattfinden. Es ist aber auch zulässig, in dringenden Angelegenheiten einen Beschluss im vereinfachten schriftlichen Verfahren herbeizuführen.

 

Eine Information der Öffentlichkeit darüber, dass eine Sitzung des Stadtrates, eines seiner Ausschüsse oder des Ortschaftsrates stattfindet oder dass zur Beschlussfassung das vereinfachte schriftliche Verfahren angewandt wird, erfolgt rechtzeitig durch Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Nienburg (Saale) (https://www.stadt-nienburg-saale.de/).


Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. April 2020.

 

Die Stadt Nienburg (Saale) sieht momentan nur vor, die Ortschaftsräte im vereinfachten schriftlichen Verfahren in dringenden Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, zu beteiligen.

 

Wir bitten entsprechende Veröffentlichungen bei Bedarf zu beachten.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 31. März 2020

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