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Informationen zu unseren Kindertageseinrichtungen

Gem. §14a der Sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 6. SARS-CoV-2-EindV) ist ab dem 02.06.2020 in den Kindertageseinrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb einzuführen. Dementsprechend dürfen alle Kinder ab dem 02.06.2020 wieder in die Einrichtungen kommen.


Kita „Storchennest“ in Wedlitz und Kita „Gerbitzer Mäusenest“

 

Bitte beachten Sie:

Bring- und Abholzeiten so gering wie möglich halten (und nur durch ein Elternteil/betreuende Person)

Abstandsgebote und Hygienevorschriften einhalten

vorerst keine Einschränkung der Öffnungszeit (diese kann aber ggf. im eingeschränkten Regelbetrieb kurzfristig auftreten)

tägliche Bestätigung zur Gesundheit Ihres Kindes in der Einrichtung

 

 

Hort „Am alten Schloß“

 

Bitte beachten Sie:

Bring- und Abholzeiten so gering wie möglich halten (und nur durch ein Elternteil/betreuende Person); ggf. Zugangsbeschränkungen zum Gebäude beachten

Abstandsgebote und Hygienevorschriften einhalten

Einschränkung der Öffnungszeit in der Woche vom 02.06.2020 – 05.06.2020 (max. bis 15:00 Uhr)

tägliche Bestätigung zur Gesundheit Ihres Kindes auf einem Pendelbogen (den Pendelbogen erhalten Sie per Post)

 

 

Für weitere Absprachen treten Sie bitte mit der jeweiligen Einrichtung in Kontakt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 28. Mai 2020

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