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Landesregierung beschließt mit der 7. Eindämmungsverordnung weitere Lockerungen der Corona-Regeln

„Abstand, Hygiene und Alltagsmasken – das ist die Grundlage dafür, dass wir weitere Öffnungen, moderat, aber doch zielgerichtet, vornehmen können“, sagt Ministerpräsident Haseloff

 

Mit dem 2. Juli 2020 tritt die nunmehr 7. Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus´ in Kraft. In deren Präambel heißt es erneut, dass neben einem neuen gesellschaftlichen Verständnis eine stärkere Selbstbeobachtung und Selbstdisziplin erforderlich seien und Einsicht und Freiwilligkeit sich nicht allein durch staatliche Regeln vorschreiben lassen. Im Interesse des Gemeinwohls ist eigenverantwortliches Handeln, das Egoismen und Partikularinteressen zurückstellt, unabdingbar.

 

Unternehmen und Veranstaltern sollen mit der aktuellen Verordnung Perspektiven für das 2. Halbjahr aufgezeigt werden und den Bürgerinnen und Bürgern im Land soll mit den weiteren Lockerungen wieder ein Stück Eigenverantwortlichkeit zurückgegeben werden.

 

Ab 2. Juli sind wieder Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und private Feiern sind wieder in größerem Umfang möglich. Außerdem dürfen wieder Sportwettkämpfe und Fußballspiele ausgetragen werden. Alle Lockerungen sind aber weiter mit Auflagen verbunden.

 

Das grundsätzliche Kontaktverbot von Zusammenkünften von mehr als 10 Personen wird zur Vermeidung von größeren Ansammlungen in eine Kontaktempfehlung mit möglichst konstantem Personenkreis und im Freien gelockert. Fachkundig organisierte Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, in Räumlichkeiten ist die maximale Teilnehmerzahl zunächst auf 250 Personen, ab 29. August auf 500 beschränkt. Im privaten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis kann mit 50 statt bisher 20 Personen gefeiert werden. Insgesamt 1.000 Sportler und Teilnehmer sind auch die Maximal-Grenze für Sport-Wettkämpfe, wobei Hygieneregelungen und Vorgaben der jeweiligen Sportverbände einzuhalten sind. Auch Kontaktsport ist wieder erlaubt. „Die Entwicklung der Infektions-Zahlen in Sachsen-Anhalt erlaubt es uns, diese Schritte jetzt zu gehen“, so Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.

 

Für Großveranstaltungen gilt die bundesweite Festlegung, dass bis Ende Oktober keine Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen erlaubt sind. Messen und Ausstellungen sowie Spezi-almärkte können künftig analog zu Ladengeschäften unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sowie Einlasskontrollen und Zugangsbegrenzung von einer Person auf 10 Quadratmetern wieder öffnen.

 

Weitere Beschränkungen fallen im Bereich Tourismus. So können Ferienlager wieder Gäste empfangen. „Ferienfreizeiten bringen Erholung für Familien und Kinder in der Corona-Zeit“, so Grimm-Benne. „Ferienlager eröffnen die Möglichkeit zu Sommerurlaub auch für den kleinen Geldbeutel.“

 

Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Ladengeschäften bleibt bestehen; ebenso in Reisebussen. Hier wird allerdings die bisher zusätzliche Abstandsregelung von mindestens 1,50 Metern zwischen den Mitfahrenden aufgehoben.

 

Seit dem 02. Juni sind die Rathäuser der Stadtverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger wieder lt. den regulären Öffnungszeiten geöffnet.

 

Eine Verpflichtung, beim Besuch in den Rathäusern der Stadt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, besteht weiterhin nicht, wohl aber wird empfohlen, eine solche zu verwenden.

 

Auch das Schwimmbad der Stadt Nienburg (Saale) hat seine Pforten für alle Badelustigen wieder geöffnet. Max. 398 Personen dürfen sich derzeit gleichzeitig im Bad aufhalten und auch für den Aufenthalt in den Becken gelten Höchstzahlen.

 

Um möglichst vielen Badegästen den Besuch des Schwimmbades zu ermöglichen, öffnet das Bad täglich in zwei Blöcken. „Die meisten Badegäste“, so Bürgermeisterin Falke, „haben Verständnis für die aktuelle Situation und die damit einhergehenden Einschränkungen und halten sich an die Regeln.“ Dafür ist sie dankbar, auch dafür, dass ein Großteil sofort Saisonkarten erworben hat. Auch die Schwimmkurse sind wieder angelaufen. Bleibt zu hoffen, dass das Wetter weiter mitspielt und – trotz des verspäteten Beginns – eine erfolgreiche Badesaison garantiert.

 

Allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Einheitsgemeinde sowie allen Gästen wünschen wir einen schönen und erholsamen Sommer und weiterhin alles Gute und Gesundheit.

 

Ihre Stadtverwaltung Nienburg (Saale)

 

(Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 252/2020)

 

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Veröffentlichung

Mi, 01. Juli 2020

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