Ergebnis der Bürgerbefragung in den Ortsteilen Altenburg, Jesar und Grimschleben
Der Stadtrat der Stadt Nienburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 31.03.2021 beschlossen, gem. § 28 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 13 der Hauptsatzung der Stadt Nienburg (Saale) am 26.09.2021 eine Bürgerbefragung in den Ortsteilen Altenburg, Jesar und Grimschleben durchzuführen.
Die Fragestellungen dazu lauten jeweils separat für die Ortsteile Altenburg, Jesar und Grimschleben:
1. Wollen Sie einen Ortschaftsrat?
2. Wollen Sie einen Ortsvorsteher?
Die Fragen konnten jeweils mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet werden.
Die Bürgerbefragung ergab folgendes Ergebnis:
Ortsteil |
|
Abstimmungs-berechtigte |
Ja |
Nein |
Altenburg |
Wollen Sie einen Ortschaftsrat? |
272 |
133 |
23 |
Altenburg |
Wollen Sie einen Ortsvorsteher? |
117 |
26 |
|
|
||||
Jesar |
Wollen Sie einen Ortschaftsrat? |
46 |
21 |
5 |
Jesar |
Wollen Sie einen Ortsvorsteher? |
23 |
6 |
|
|
||||
Grimschleben |
Wollen Sie einen Ortschaftsrat? |
64 |
21 |
4 |
Grimschleben |
Wollen Sie einen Ortsvorsteher? |
25 |
6 |
Nach der Bürgerbefragung entscheidet der Stadtrat der Stadt Nienburg (Saale) durch Beschluss erneut, wie mit dem Ergebnis der Befragung umgegangen wird (in der Sitzung, die auf den 30.09.2021 folgt).
Nienburg (Saale), den 28.09.2021
gez. Windirsch
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