Meldung Nebenzähler (Gartenwasser)
Das Satzungsrecht des AZV „Saalemündung" regelt, dass Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, auf Antrag abgesetzt werden.
Aus diesem Grund bittet der AZV „Saalemündung" seine Kunden, den aktuellen Stand ihres Nebenzählers (Gartenwasser) abzulesen und dem Verband zu melden. Zusammen mit der Zählernummer und dem Ablesedatum muss der Zählerstand entweder
per FAX (039291 4694-99) oder
per E-Mail () oder
schriftlich (Breite 9, 39240 Calbe)
mitgeteilt werden.
Die Meldung ist innerhalb von einem Monat nach Ablauf des Kalenderjahres 2024 (31.01.2025) vorzunehmen (§ 3 I Abs.3 S.1 der zentralen Schmutzwassergebührensatzung).
Hinweis: Anzeigen nach dem 31.01.2025 und Nebenzähler, die den Bestimmungen des Eichgesetzes nicht entsprechen (siehe Abnahmeprotokoll des AZV „Saalemündung“), werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt, auch wenn der Abrechnungsbescheid erst später erstellt wird.
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