Panoramabild der Stadt Nienburg (Saale)
 

Wichtige Hinweise zur Erhebung der Grundsteuer A und B für 2025

Hinweise zur Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer A und B für den Erhebungszeitraum 2025

 

Die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer A und B erfolgt ab dem 1. Januar 2025 auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) in der ab 01.01.2025 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019 (BGBl. I S. 1794), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBl. I S. 387).

 

Die Finanzverwaltungen und die gemeindlichen Steuerverwaltungen standen vor großen Herausforderungen bei der Umsetzung des oben genannten Gesetzes. 

Der Datentransfer vom Finanzamt in das Datenverarbeitungsprogramm der Stadt Nienburg (Saale) ist nicht vollständig abgeschlossen. 

Aus diesem Grund kann zum heutigen Tage kein neuer Hebesatz der Grundsteuer A und B ab dem Veranschlagungsjahr 2025 bestimmt werden. 

Dies hat zur Folge, dass die Höhe der Hebesätze des Vorjahres 2024 gelten. 

Die Hebesätze wurden am 27.11.2024 erneut vom Stadtrat der Stadt Nienburg (Saale) in der Satzung über die Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Nienburg (Saale) - (Hebesatzsatzung) beschlossen.

Die Hebesätze für die jeweilige Grundsteuer lauten wie folgt:

 

Grundsteuer A – 390 v.H.

Grundsteuer B – 450 v.H.

 

Sobald der Datentransfer zwischen dem Finanzamt und der Stadt Nienburg (Saale) abgeschlossen ist, muss der Hebesatz erneut berechnet und gegebenenfalls beschlossen werden. Wir sind bestrebt, die Datenpflege der Grundsteuerobjekte und die Neuberechnung der Grundsteuerhebesätze bis Ende Mai abzuschließen.

 

Des Weiteren möchte die Stadt Nienburg (Saale) darauf hinweisen, dass es bei bestimmten Fällen zu Änderungen der Buchungszeichen geführt hat. 

Wir bitten Sie daher ausdrücklich, Zahlungen erst bei Erhalt der neuen Grundsteuerbescheide zu leisten, um eventuelle Kosten und Rücksendungen von Forderungen zu vermeiden.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Daueraufträge aufgrund von Änderungen der Forderungshöhe und/oder Änderung des Buchungszeichens, Ihrerseits angepasst werden müssen. 

Einzugsermächtigungen, welche in der Vergangenheit zum Lastschrifteinzug der Grundsteuer A und B erteilt wurden, behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit und wurden auf die neuen Buchungszeichen übertragen. 

 

Liegt der Stadt Nienburg (Saale) für Ihr Grundsteuerobjekt eine Einzugsermächtigung vor, so befindet sich auf Ihrem Bescheid ein Vermerk.

 

Da auf Grund der Menge der zu übertragenden Daten Fehler zu erwarten sind, appelliert die Stadt Nienburg (Saale) an Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkungspflicht, den Grundsteuerbescheid auf Richtigkeit Ihrer persönlichen Daten und insbesondere auf das Vorhandensein des Abbuchungsvermerkes zu überprüfen. 

 

 

Haben Sie bis Ende Februar 2025 keinen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 erhalten, so bitten wir Sie, sich mit dem Steueramt der Stadt Nienburg (Saale) in Verbindung zu setzen. Vermutlich ergibt sich hieraus eine Verzögerung der Zahlung zur 1. Fälligkeitsrate der Grundsteuer. 

 

Nach dem Versand der neuen Grundsteuerbescheide wird mit einem hohen Anrufaufkommen gerechnet. Gerne können Sie Ihre Anfrage gleichfalls schriftlich an das Steueramt der Stadt Nienburg (Saale) richten. 

Um eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens gewährleisten zu können, ist es wichtig das Buchungszeichen des Grundsteuerobjektes und für eventuelle Rückfragen eine Telefonnummer anzugeben.

 

Sollten Sie gegen die Grundsteuerbescheide Einwände erheben, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwertes bzw. des Grundsteuermessbetrages beziehen, so müssen Sie diese an das zuständige Finanzamt richten.

Da sich die Grundsteuerbescheide der Stadt Nienburg (Saale) auf die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes beziehen (sogenannte Folgebescheide), ist die Stadt Nienburg (Saale) für die Berechnung der Grundsteuerforderungen an die Feststellung dieser Bescheide gebunden. 

Demnach wird das Steueramt der Stadt Nienburg (Saale) Widersprüche, die sich gegen den Grundsteuerwert oder den Grundsteuermessbetrag richten, abweisen.

 

Das Steueramt der Stadt Nienburg (Saale) ist telefonisch zu den Sprechzeiten wie folgt zu erreichen:

 

per Telefon: (034721) 309-214

 

oder

 

per E-Mail:

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 07. Januar 2025

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