Bannerbild
 

Erklärung Kita-Standort

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Einheitsgemeinde Nienburg (Saale),

 

sicherlich haben Sie in den letzten Wochen und Monaten die Berichterstattung der lokalen Presse zum Standortfindungsprozess, eine weitere Kindertagesstätte in kommunaler Trägerschaft im Einzugsgebiet der Einheitsgemeinde Nienburg (Saale) betreffend, den Fördermitteleinsatz hierzu und dem in diesem Zusammenhang initiierten Bürgerbegehren verfolgt.

 

Die beiden, derzeit noch von der Stadt Nienburg (Saale) in den Ortsteilen Wedlitz und Gerbitz betriebenen,  kommunalen Kindertagesstätten entsprechen seit Langem nicht mehr den heutigen, für die Kinderbetreuung geforderten,  Standards und unterliegen nur noch einem Bestandsschutz. Das bedeutet, dass deren Betrieb durch die zuständige Prüfbehörde, den Fachdienst Jugend und Familie des Salzlandkreises, lediglich gebilligt wird.

 

Diese beiden Einrichtungen sollten ursprünglich zu einer im Objekt „Altes Kino“ in Nienburg (Saale) mit einer Kapazität von 40 Plätzen zusammengeführt werden. Hierüber hatte der Stadtrat bereits vor einigen Jahren beraten und entschieden.

 

Mit Blick auf die Entwicklungen im vergangenen Jahr (Flüchtlingszuzug, leicht höhere Geburtenzahlen, als prognostiziert) und in Abstimmung mit dem Fachdienst Jugend und Familie des Salzlandkreises gingen die Planungen der Stadt Nienburg (Saale) nunmehr von einem weiteren Betreuungsbedarf von insgesamt 80 Plätzen aus.

 

Ergebnis der im November/Dezember 2015 stattgefundenen Beratungen im Bauausschuss und im Stadtrat war, STARK III-Fördermittel für den gewählten Standort in Nienburg (Saale) mit einer Kapazität von 40 Plätzen zu beantragen und die Sanierung einer dörflichen Einrichtung, ebenfalls mit einer Kapazität von 40 Plätzen, mit STARK V-Mitteln in Erwägung zu ziehen.

 

STARK III ist ein Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt zur energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen, das jede Kommune mit den entsprechenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann. Hier muss die Kommune einen Eigenanteil leisten und im Haushalt zur Verfügung stellen. STARK V hingegen ist eine spezielle Förderung für finanzschwache Kommunen, um zwingend notwendige Investitionen in kommunale Einrichtungen ermöglichen zu können. Ein kommunaler Eigenanteil ist nicht aufzubringen.

 

Zu Beginn dieses Jahres prüfte die Stadtverwaltung, welche der beiden Einrichtungen in den Ortsteilen unter Verwendung der STARK V-Mittel saniert werden könnte. Da die derzeitige Bestandseinrichtung in Gerbitz von vornherein aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht in Frage kam, wurde für den Ortsteil Gerbitz zusätzlich ein Umbau des Gemeindehauses in die Prüfung einbezogen.

 

Das mit dem Vergleich der möglichen Standorte beauftragte Architekturbüro betrieb umfangreiche Untersuchungen und kam zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der zur Verfügung stehenden STARK V-Mittel mit dem Ziel, eine Einrichtung für den Betrieb mit 40 Plätzen zu sanieren, lediglich am Standort der bestehenden Einrichtung in Wedlitz möglich wäre. Das Gemeindehaus in Gerbitz könnte für diese, erforderliche Kapazität nur mit einem Anbau hergerichtet werden. Die Realisierung würde jedoch den vorhandenen Kostenrahmen sprengen.

 

Dieses Ergebnis wurde sowohl den Ortschaftsräten, als auch den Fachausschüssen des Stadtrates und dem Stadtrat Ende April/Anfang Mai 2016 präsentiert. Aus einem der Ortschaftsräte kam daraufhin die Empfehlung, in Bezug auf die entstehenden Folgekosten der nächsten Jahre auch zu prüfen, ob eine Einrichtung mit einer Gesamtkapazität von 80 Plätzen wirtschaftlicher wäre.

 

Für die zweite Beratungsrunde der Fachausschüsse und des Stadtrates im Juni 2016 wurden alle Möglichkeiten nochmals einer eingehenden Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse wurden durch die Fachausschüsse und den Stadtrat kontrovers diskutiert. Letztendlich hat der Stadtrat, unter Berücksichtigung der möglichen Investitionsfinanzierung und der in den Folgejahren entstehenden laufenden Personal-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten, einer Einrichtung mit 80 Plätzen am Standort „Altes Kino“ in Nienburg (Saale) den Vorrang gegeben. Dabei wurden im Vorfeld die möglichen Vor- und Nachteile aller vorgeschlagenen Varianten intensiv gegeneinander abgewogen und in jeder Sitzung, sowohl in den Ausschüssen, als auch im Stadtrat ausgiebig besprochen.

 

Gegen diesen, am 21.06.2016 im Stadtrat gefassten, Beschluss wurde mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass eine Kindertageseinrichtung in den Ortsteilen der Einheitsgemeinde Nienburg in kommunaler Trägerschaft erhalten bleibt?“ ein Bürgerbegehren initiiert. Das ist nach § 26 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ausdrücklich möglich und legitim. Die Initiatoren haben innerhalb kurzer Zeit eine ausreichende Anzahl von Unterschriften gesammelt.

 

Allerdings erforderte die Fragestellung, so gesetzlich geregelt, einen Kostendeckungsvorschlag für die angestrebte Maßnahme. An genau diesem wäre das laufende Bürgerbegehren gescheitert, so dass die Fragestellung von den Initiatoren nochmals in „Sind Sie dagegen, dass eine kommunale Kindertageseinrichtung im ehemaligen Kino errichtet wird?“ geändert wurde, um erneut Unterschriften zu sammeln.

 

Aller Voraussicht nach, wird der Stadtrat in seiner Oktobersitzung das Bürgerbegehren für zulässig erklären und den Standortbeschluss für das alte Kino aufheben.

 

Damit bliebe jedoch die Bereitstellung der erforderlichen 80 Kindergartenplätze ungeklärt.  Zudem wäre auch die Frist für die Fördermittelbeantragung verstrichen.

 

Eine Verwendung der Fördermittel für eine Ortsteileinrichtung scheitert letztendlich an der Nachhaltigkeitsprüfung. Nachhaltigkeit heißt insbesondere, dass die geförderte Einrichtung über mindestens 15 Jahre zu 75% ausgelastet sein muss. Dabei werden nicht nur die Geburtenzahlen im Einzelnen und in der Gesamtkommune betrachtet, sondern auch Verkehrsbeziehungen, wahrscheinliche Akzeptanzen der möglichen Nutzer, Nahverkehrsverbindungen und ähnliche Aspekte. Hinzu kommt, dass die derzeitige Förderpolitik des Landes größtenteils auf die zentralen Orte ausgerichtet ist.

 

Um zu verhindern, dass die STARK V-Fördermittel ungenutzt bleiben, hat der Stadtrat am 06.09.2016 beschlossen, diese fristgerecht für die Sanierung der Kindertagesstätte in der Burgstraße zu beantragen und den Umbau des Gemeindehauses in Gerbitz zur Kindertageseinrichtung für 27 Kinder im Haushalt 2017 einzustellen. Letzteres setzt allerdings eine Kreditgenehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde voraus.

 

Um die Kreditgenehmigung zu erlangen, muss die Stadt Nienburg (Saale) die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung nachweisen. Im Zweifelsfall bedeutet dies eine nicht unerhebliche Steigerung der Elternbeiträge, weil diese sogenannten Kleinsteinrichtungen im Vergleich unverhältnismäßig kostenintensiv sind.

 

Möglich wäre, diese Kosten natürlich auch über den Haushalt der Stadt Nienburg (Saale) zu finanzieren. Da sich die Stadt aber seit Langem schon in der Haushaltskonsolidierung befindet, bedeuten zusätzliche Kosten, dass zusätzliche Mittel zu deren Deckung zu erwirtschaften sind. Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze, Gebührenerhöhungen oder Einsparungen in anderen Bereichen wären die Konsequenz!

 

Ich persönlich finde es sehr unglücklich, im Bezug auf unsere Kinder über Kosten und zur Verfügung stehende Finanzmittel diskutieren zu müssen. Allerdings gibt es rechtliche Vorgaben, an die wir uns, wie alle kommunalen Verwaltungen, halten müssen. Die Mitglieder des Stadtrates und die Verwaltungsmitarbeiter sind sich dieser Verantwortung stets bewusst und haben sich ihre Entscheidungen nicht leichtgemacht.

 

Erklärtes Ziel bleibt, durch einen effektiven und effizienten Einsatz der wenigen, zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, bestmögliche Ergebnisse für alle Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde Nienburg (Saale) zu erreichen. Dafür bin ich im Dezember 2014 als Ihre Bürgermeisterin angetreten und dafür werde ich weiter meine ganze Kraft einsetzen. Für eine lebens- und liebenswerte Zukunft für uns und unsere Kinder!

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Einheitsgemeinde Nienburg (Saale),

 

Ihre Mitarbeit und Ihr Vertrauen bilden die Basis für eine verantwortungsvolle Kommunalpolitik mit Weitblick. Ich hoffe, dass ich Ihnen einen kurzen, aber informativen Einblick in die Entscheidungsprozesse der Einheitsgemeinde Nienburg (Saale) geben konnte. Gern stehe ich auch für persönliche Gespräche bereit.

 

Ihre Bürgermeisterin

 

Susan Falke

Fotoserien

Erklärung Kita-Standort (DO, 06. Oktober 2016)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Nienburg (Saale)
Do, 06. Oktober 2016

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen