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News-Ticker

 

Hinweise der Friedhofsverwaltung

Wir möchten erneut auf unsere Friedhofsatzung (§ 17) hinweisen, in der die Gestaltung der Urnengemeinschaftsgräber mit Namenstafel eindeutig geregelt ist!

 

(8) Urnengemeinschaftsanlagen mit Namenstafel werden als solche von der Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt. Eine individuelle Gestaltung ist nur teilweise möglich (siehe Abs. 9). Für das Ablegen von Blumen und Grabschmuck stehen zentrale Ablageflächen zur Verfügung, welche von der Friedhofsverwaltung unterhalten werden. 

(9) Individueller Grabschmuck ist nur innerhalb der mit Rindenmulch bedeckten Beisetzungsfläche möglich. Hierbei sind je Grabstelle max. 2 Stück Grabschmuck (Blumen oder Figuren) zulässig. Bei Blumen entweder 2 Steckvasen oder 1 Blumenschale, welche die Abmessungen von 25 cm x 25 cm bzw. 25 cm Durchmesser nicht überschreiten dürfen. Für die Zeit vom 01. November bis zum 15. März ist das Ablagen von 1 Grabgesteck in den vorgenannten max. Abmessungen sowie 1 Grablicht gestattet. Alle darüberhinausgehenden Figuren, Grablichter, Blumen, Schalen oder Gestecke werden seitens der Friedhofsverwaltung beräumt und auf der Ablagefläche abgestellt. 

(10) Es ist nicht gestattet: 

a. Blumen und Pflanzen an der Grabstelle einzupflanzen, 

b. Die Grabstelle mit Tannengrün abzudecken!

 

Wir bitten dringend um Einhaltung dieser Regelung! 

 

Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

Ihre Friedhofsverwaltung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Nienburg (Saale)
Mi, 07. Oktober 2026

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