Auslaufen der befristeten Geschwisterkindermäßigung nach § 13 Abs. 4 Satz 2 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG)
Aus gegebenem Anlass möchte die Stadt Nienburg (Saale) zu dem oben genannten Sachverhalt vorsorglich informieren.
Bisher gilt die folgende gesetzliche Regelung für Familien mit schulpflichtigen Kindern:
Werden in einer Familie gleichzeitig ein Schulkind im Hort und jüngere Geschwister in einer Kindertageseinrichtung betreut, ist derzeit lediglich der Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind, also in diesem Fall das Schulkind, zu entrichten.
Werden mehrere Schulkinder gleichzeitig betreut, sind die Kostenbeiträge für das älteste betreute Kind sowie für jedes weitere Kind, das die Schule besucht, zu entrichten.
Für jüngere Geschwister, die noch eine Kindertageseinrichtung besuchen, fällt in diesen Fällen kein zusätzlicher Kostenbeitrag an.
Diese befristete Sonderregelung durch das Land Sachsen-Anhalt für Familien mit schulpflichtigen Kindern endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026.
Aufgrund der vergangenen Landtagswahl und der damit einhergehenden Situation im Bundesland Sachsen-Anhalt ist derzeit noch nicht absehbar, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine Verlängerung oder Änderung dieser gesetzlichen Regelung durch die Landesregierung erfolgen wird.
Die Verlängerung zum Jahreswechsel ist von einer möglichen gesetzlichen Neuregelung durch die Landesregierung abhängig. Die Kommunen haben hierauf keinen Einfluss.
Die Stadt Nienburg (Saale) sowie der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe – der Salzlandkreis – gehen aufgrund bisher vorliegender Informationen davon aus, dass mit einer Entscheidung durch die Landesregierung Sachsen-Anhalt erst im Dezember 2026 zu rechnen ist.
Folgende gesetzliche Regelung zur Geschwisterkindermäßigung gilt auch über den Jahreswechsel hinaus im Jahr 2027 weiter:
Besuchen mehrere noch nicht schulpflichtige Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, ist lediglich für das älteste dieser Kinder ein Kostenbeitrag zu entrichten.
Das Auslaufen der befristeten Geschwisterkindermäßigung zum 31.12.2026 gilt also nur für Familien mit schulpflichtigen Kindern. Familien mit noch nicht schulpflichtigen Kindern sind hiervon nicht betroffen.
Sobald der Stadt Nienburg (Saale) aktuelle Informationen vorliegen, werden wir darüber informieren.