Panoramabild der Stadt Nienburg (Saale)
 

An alle Hundehalter!

Ausgehend von der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gerbitz möchten wir, die Landwirte und Jäger, alle Hundehalter an die gesetzlichen Bestimmungen erinnern:

In der Brut- und Setzzeit des Wildes dürfen Hunde in der Zeit vom 01. März bis 15. Juli im Wald und in der grünen Landschaft nur an der Leine geführt werden.

Gesetz über Ordnung in Feld und Forst § 14 Abs. 1 Nr. 23 FFOG

Ordnungswidriges Verhalten kann mit einem Bußgeld belegt werden.


gez. G. Pietsch

Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Gerbitz

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Gerbitz
Do, 24. April 2008

Weitere Meldungen

Bundestagswahl am 23.02.2025 - Information über den Versand der Briefwahlunterlagen

Die Wahlbenachrichtigungen über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse für die vorgezogene ...

ACHTUNG - geänderte Sprechzeiten des Bürgerbüros

Am Dienstag, 21.Januar 2025 bietet das Bürgerbüro in der Zeit von 16 Uhr bis 18 Uhr keine ...