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Härtefallhilfen für Brennstoffe

Privathaushalte aus Sachsen-Anhalt, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Kohle oder Holzpellets nutzen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, können im Zeitraum 04.05.2023 bis 20.10.2023 die entsprechende Härtefallhilfe des Bundes beantragen. Die Antragstellung soll elektronisch erfolgen, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt kann als zuständige Bewilligungsstelle im Ausnahmefall auch schriftliche Anträge zulassen – sofern Antragsberechtigung vorliegt. Fragen hierzu beantwortet die Investitionsbank.

 

Links und weitere Informationen

Hotline der Investitionsbank (Bewilligungsstelle): 08005600757

Antragsplattform

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Pressemitteilung der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 25.04.2023

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Nienburg (Saale)
Do, 08. Juni 2023

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