Panoramabild der Stadt Nienburg (Saale)
 

Wichtige Information des AZV "Saalemündung"

Das Satzungsrecht des AZV „Saalemündung" regelt, dass Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, auf Antrag abgesetzt werden.

 

Aus diesem Grund bittet der AZV „Saalemündung" seine Kunden, den aktuellen Stand ihres Nebenzählers (Gartenwasser) abzulesen und dem Verband zu melden. Zusammen mit der Zählernummer und dem Ablesedatum muss der Zählerstand entweder

 

per FAX (039291 4694-99) oder

 

per E-Mail () oder

 

schriftlich (Breite 9, 39240 Calbe)

 

mitgeteilt werden.

 

Die Meldung ist innerhalb von einem Monat nach Ablauf des Kalenderjahres 2023 (31.01.2024) vorzunehmen (§ 3 I Abs.3 S.1 der zentralen Schmutzwassergebührensatzung).

 

Hinweis: Anzeigen nach dem 31.01.2024 und Nebenzähler, die den Bestimmungen des Eichgesetzes nicht entsprechen (siehe Abnahmeprotokoll des AZV „Saalemündung“), werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt, auch wenn der Abrechnungsbescheid erst später erstellt wird.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Nienburg (Saale)
Di, 07. November 2023

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