Informationen zu unseren Kindertageseinrichtungen
Gem. §14a der Sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 6. SARS-CoV-2-EindV) ist ab dem 02.06.2020 in den Kindertageseinrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb einzuführen. Dementsprechend dürfen alle Kinder ab dem 02.06.2020 wieder in die Einrichtungen kommen.
Kita „Storchennest“ in Wedlitz und Kita „Gerbitzer Mäusenest“
Bitte beachten Sie:
Bring- und Abholzeiten so gering wie möglich halten (und nur durch ein Elternteil/betreuende Person)
Abstandsgebote und Hygienevorschriften einhalten
vorerst keine Einschränkung der Öffnungszeit (diese kann aber ggf. im eingeschränkten Regelbetrieb kurzfristig auftreten)
tägliche Bestätigung zur Gesundheit Ihres Kindes in der Einrichtung
Hort „Am alten Schloß“
Bitte beachten Sie:
Bring- und Abholzeiten so gering wie möglich halten (und nur durch ein Elternteil/betreuende Person); ggf. Zugangsbeschränkungen zum Gebäude beachten
Abstandsgebote und Hygienevorschriften einhalten
Einschränkung der Öffnungszeit in der Woche vom 02.06.2020 – 05.06.2020 (max. bis 15:00 Uhr)
tägliche Bestätigung zur Gesundheit Ihres Kindes auf einem Pendelbogen (den Pendelbogen erhalten Sie per Post)
Für weitere Absprachen treten Sie bitte mit der jeweiligen Einrichtung in Kontakt.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Schnuppernachmittag in der KITA "Kleine Freunde mittendrin"
Di, 07. Mai 2024
Liebe Kinder und Eltern,das Kitajahr ist bald vorbei, drum liebe Kinder kommt herbei.Die großen ...
Online-Antrag Wahlschein
Do, 02. Mai 2024
Anlässlich der am 09.06.2024 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen haben Sie als ...