Panoramabild der Stadt Nienburg (Saale)

News-Ticker

 

Der Spaziergänger von Nienburg oder ...

... warum Mülltonnen nicht zur Fahndung ausgeschrieben werden können

 

Ein Spaziergänger meldete sich dieser Tage schriftlich bei der Stadtverwaltung. Oder war es eine Spaziergängerin? Man weiß es nicht. Klar ist nur, dass dieser Mensch gern spazieren geht und dass er es in Begleitung tut. Weil von „Wir“ die Rede ist …

 

Nun ist das ja grundsätzlich etwas Gutes. Jedes Kind weiß, dass regelmäßiges Spazierengehen, also das Bewegen an der frischen Luft gesund ist. Es beugt diversen Krankheiten vor, erhöht das Wohlbefinden und steigert die Lebensqualität. Wenn einem aber unterwegs unschöne Dinge begegnen, kann sich das leicht umkehren. Dann wird geschimpft, gemutmaßt und vorbei ist es mit der guten Laune und dem Wohlergehen!

 

So passiert auch in diesem Fall! Stein des Anstoßes sind Mülltonnen. Nicht 2 oder 3, sondern 17 auf einen Streich, die lt. dem anonymen Schreiben (siehe Downloads) dauerhaft auf der Straße, also im öffentlichen Raum stehen. Wo jetzt gleich noch einmal? Ah, in Nienburg! Weitere Hinweise gibt es nicht. Mmh, hier leben rund 3.000 Menschen in ca. 1.700 Haushalten …

 

17 Mülltonnen zur Fahndung ausgeschrieben!

Wer sachdienliche Hinweise geben kann, 

wende sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Nienburg (Saale)!

 

So geht es natürlich nicht. Auch das weiß jedes Kind! Wichtig sind genaue Angaben, damit die Kollegen zielgerichtet losfahren, prüfen und handeln können. Fast so wie bei der Meldung eines Unfalls. Wir erinnern uns, die W-Fragen: Wo?, Was?, Wer? …

 

Angenehmer Nebeneffekt dabei: Den allgegenwärtigen Meckerern bleibt die Luft weg! „Das Ordnungsamt gurkt wieder einmal ziellos durch die Gegend!“ oder „Die sind immer genau da, wo man sie nicht braucht!“ trifft dann nämlich nicht zu. Und Zeit, die ja bekanntermaßen Geld ist, wird auch noch gespart. Das bei der ohnehin schon so klammen Stadtkasse …

 

Noch eins, bevor es an dieser Stelle endlich sachlich wird. Oben Gesagtes trifft übrigens nicht nur für Mülltonnen zu. Soll heißen, dass jeder, der Mängel oder Störungen melden will, gebeten wird, genaue Angaben zu machen und dies vor allem nicht anonym zu tun. Will doch der Meldende wissen, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung einleitet, um Abhilfe zu schaffen. Doch an wen die Antwort senden? 

 

Zurück zu den 17 Mülltonnen! Ja, die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar. Dafür gibt es eine Satzung, die besagt, dass eine solche Sondernutzung erst nach Erteilung einer Erlaubnis zulässig ist. Werden die Mülltonnen hingegen einen Tag vor der Müllabfuhr herausgestellt und spätestens am Tag danach wieder hereingeholt, ist lt. Sondernutzungssatzung nichts dagegen einzuwenden. Doch was darüber hinausgeht, fällt unter dauerhaftes Abstellen, ist zu beantragen, vom Ordnungsamt per Erlaubnis zu genehmigen und kostenpflichtig (pro Tonne und Jahr 30,00 Euro). 

 

8 der Stadtverwaltung bekannte Haushalte (mit 21 Mülltonnen) erhielten in diesen Tagen einen Blankoantrag (= Anmeldeformular zur Anmeldung einer Sondernutzung). Sozusagen als bürgerfreundliche Geste. Erfreulicherweise gab es schon einige Rückläufer. Damit das letztendlich seine Richtigkeit hat und die Tonnen stehen dürfen.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung … aber bitte mit genauen Angaben und nicht anonym.

 

Ihre Stadtverwaltung 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Nienburg (Saale)
Fr, 14. August 2026

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