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Wer ist für die Laubentsorgung auf den Gehwegen verantwortlich?

Grundsätzlich muss jeder Grundstückseigentümer der Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Das gilt besonders für die Reinigung der Geh- und Radwege. Die Stadt Nienburg (Saale) hat durch Satzung die Reinigung der Geh- und Radwege den Eigentümern der an öffentliche Straßen, Wege und Plätze angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt. Die Straßenreinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Laub und Unrat. Diese Regelung gilt das ganze Jahr über.  Grundstücksbesitzer müssen den Gehweg vor ihrem Haus im Herbst von herabgefallenen Blättern befreien. Das gilt auch dann, wenn das Laub von Bäumen stammt, die eigentlich der Gemeinde gehören. Mit Hilfe der Biotonne kann das Laub entsprechend entsorgt werden. Weiterhin können auch im Bürgerbüro der Stadt Nienburg (Saale) Papiersäcke zum Stückpreis 0,70 € käuflich erworben werden und nach dem Terminplan zur Abfallentsorgung (in der Regel 14-tägig) zur Abholung bereitgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

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Veröffentlichung

Stadt Nienburg (Saale)
Do, 29. Oktober 2015

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