Bannerbild
 

Mitteilung des Ordnungsamtes - Anleinpflicht von Hunden

Werte Hundehalterinnen und Hundehalter,

in der Mitteldeutschen Zeitung vom 18.02.2020 wurde bereits darauf hingewiesen, dass es nach dem Landeswaldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 28 Abs. 2 verboten ist, in der Zeit vom 1. März bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft (Straßen, Wege jeglicher Art und Grünflächen) einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Hunde sind in dem oben genannten Zeitraum anzuleinen.

Diese Regelung gilt nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes.

Durch diesen Leinenzwang sollen insbesondere Bodenbrüter und Jungtiere vor freilaufenden Hunden geschützt werden.

 

Aus gegebenem Anlass möchten wir bezüglich Tierhaltung auf die Reglungen in der Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der Stadt Nienburg (Saale) hinweisen und um Beachtung bitten.

 

§ 4 Tierhaltung

  1. Haustiere und andere Tiere sind so zu halten und in der Öffentlichkeit so zu führen,     dass die Allgemeinheit nicht gefährdet wird. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Tiere nicht durch lang andauerndes Bellen, Heulen oder andere Geräusche die Nachbarn in ihrer Nachtruhe stören. Die besonderen Belange der Land- und Forstwirtschaft bleiben hiervon unberührt.

  2. Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege beauftragten Personen sind verpflichtet zu verhüten, dass ihr Tier auf Straßen und in Anlagen unbeaufsichtigt umherläuft, Personen oder Tiere anspringt, anfällt oder beißt.

  3. In Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen. Auf Sport- und Spielplätzen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

  4. Tierhalter und Personen, die mit der Führung oder Pflege von Tieren beauftragt sind, sind verpflichtet zu verhüten, dass Tiere Straßen und Anlagen verunreinigen. Bei Verunreinigung ist der Tierhalter und die mit der Führung und Pflege beauftragte Person zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Anlieger wird hierdurch nicht berührt.

  

Das Gebiet der Stadt Nienburg (Saale) umfasst auch alle Ortsteile.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 05. März 2020

Weitere Meldungen

Schließtag des Bürgerbüros am 10.05.2024

Das Bürgerbüro der Stadtverwaltung bleibt am Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen. Vielen Dank im ...

DiscoverEU - Bewerbung bis 30.04.2024 - für 30 #Tage Gratis EU-Zugticket für *18 jährige Jugendliche...