Stellungnahme des Ordnungsamtes bzgl. des Parkens am Schwimmbad – Artikel der MZ am 24.07.2018
Bereits im Frühjahr waren sich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes darüber einig, großzügig über die Parkplatzsituation am Schwimmbad hinwegzusehen, denn man wolle ja keine Gäste vergraulen. Allerdings sollte die StVO insoweit beachtet werden, dass die Fahrzeuge auch in der richtigen Fahrtrichtung geparkt werden.
Es wurden bisher und werden auch zukünftig nur die Fahrzeuge abgestraft, die entgegen der Fahrtrichtung parken oder den Verkehr behindern.
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