Das Bürgerbüro informiert: Gesetzesänderung erlaubt ab dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Fotos für Ausweisdokumente
Stadt Nienburg (Saale) verfügt bereits über erforderliche Technologie, akzeptiert übergangsweise jedoch bis einschließlich 31.07.2025 papiergebundene Lichtbilder
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch digitale und medienbruchfreie Passbilder zugelassen.
Für deren Fertigung bestehen 2 Möglichkeiten. Nach wie vor können die Bürgerinnen und Bürger ihr Foto direkt bei ihrer Meldebehörde fertigen lassen. Eigens dafür wurde das Bürgerbüro der Stadt Nienburg (Saale) bereits vor längerer Zeit mit entsprechender Technik zur Lichtbilderfassung und zum Abruf von Lichtbildern (per Data-Matrix-Code) ausgestattet. Nun können auch Lichtbilder von Babys und Kleinkindern gefertigt werden. Medienbruchfrei gelangt das vor Ort erstellte digitale Foto direkt in das Fachverfahren und wird dem entsprechenden Antrag zugeordnet.
Deutschlandweit sind noch nicht alle Behörden mit den neuen Lichtbilderfassungsgeräten ausgestattet, einzelfall- und behördenbezogen sind daher Ausnahmen bis 31.07.2025 möglich. Diese Regelung - trotz bereits vorhandener Technik - aufgreifend ermöglicht die Stadt Nienburg (Saale) im Interesse ihrer Einwohner die weitere Verwendung papiergebundener Lichtbilder ebenfalls bis einschließlich 31.07.2025. Voraussetzung ist, dass die Papierbilder max. ein viertel Jahr vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 1. Mai 2025 angefertigt wurden.
Weiterhin möglich ist auch der Besuch im Fotostudio. Wichtig ist dann darauf zu achten, dass der Anbieter über eine entsprechende Zertifizierung verfügt und die elektronische Übermittlung des Fotos (per Data-Matrix-Code über eine gesicherte Cloud) an die Meldebehörde gewährleisten kann.
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen hierzu haben, können sich an das Bürgerbüro der Stadt Nienburg (Saale), Herrn Heppe, Tel. 034721/309-117 wenden.
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